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Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Ländern und Städten eingeführt wurde, um exzessive Mietpreisanstiege zu begrenzen und Mieter vor überhöhten Mietzahlungen zu schützen. Sie soll dazu beitragen, dass Wohnraum bezahlbar und die soziale Durchmischung in Stadtvierteln erhalten bleibt.

Die Mietpreisbremse legt fest, dass die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur in begrenztem Maße über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel anhand des Mietspiegels oder durch Vergleichswohnungen ermittelt.

In Regionen mit Mietpreisbremse müssen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags die Höhe der Vormiete und Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete offenlegen. Mieter haben zudem das Recht, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend gilt und je nach Bundesland oder Stadt unterschiedlich ausgelegt sein kann. Nicht alle Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse, beispielsweise Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Die Mietpreisbremse dient als Instrument, um das Mietniveau zu regulieren und Mietern eine gewisse Sicherheit in Bezug auf ihre Mietkosten zu geben.

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