Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma:
David Mosbeux Immobilien, Lukasstraße 19, 52070 Aachen
Vertretungsberechtigter: David Mosbeux
ALLGEMEINER HINWEIS: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk standardisiert, vereinfacht und beschleunigt wird.
§1 VERTRAULICHKEIT: Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Immobiliennachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma David Mosbeux Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages bei einem Mietvertrag oder bei einem Kaufvertrag zur Zahlung der Provision in der vertraglich vereinbarten Höhe bzw. in der Höhe, welche im betreffenden Exposé angegeben ist.
§ 2 DATENSCHUTZ: Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma David Mosbeux Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten und bei Bedarf in einem Datensatz zu hinterlegen.
§ 3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Die durch uns erteilten Auskünfte und Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter bzw. unserer Kunden. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben wird durch uns nicht übernommen.
§ 4 MAKLERPROVISION: Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Mietvertrag oder Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Die Provision ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem Maklervertrag oder aus den Provisionsangaben im Exposé der betreffenden Immobilie. Zusätzliche Angaben bezüglich des neuen Maklergesetzes zur Aufteilung der Maklerprovision (falls zutreffend) werden ebenfalls im Exposé der betreffenden Immobilie angegeben.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT: Die Firma David Mosbeux Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner bzw. Kunden provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 6 GERICHTSSTAND: Der Gerichtsstand für Auseinandersetzungen zwischen dem Makler und dem Kunden ist Aachen, insofern der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat. Ausdrücklich nicht anwendbar ist dieser Paragraf auf Verbraucher.
§ 7 SONSTIGE BEMERKUNGEN: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den beteiligten Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit die Zustimmung des Maklers in schriftlicher Form.